Klasse B
Definition:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Alter:
- ab 18 Jahren
- bei begleiteten Fahren ab 17 Jahren
Beinhaltet Klasse:
- AM
- L
Anhänger:
dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Klasse BE
Definition:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Alter:
- ab 18 Jahren
- bei begleiteten Fahren ab 17 Jahren
Vorbesitz erforderlich:
- B
- BF17
Schlüsselzahl B96
Definition:
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.
Alter:
- ab 18 Jahren
- bei begleiteten Fahren ab 17 Jahren
Vorbesitz erforderlich:
- B
- BF17
!keine Prüfung notwendig!